Ihre Rechte bei Personenschäden in der Schweiz

Professionelle Unterstützung für Verkehrsunfälle, Behandlungsfehler und Arbeitsunfälle

Wenn das Unerwartete passiert

Komplexe Rechtslage

Schweizer Schadenersatzrecht erfordert spezielle Kenntnisse und langjährige Erfahrung für erfolgreiche Durchsetzung.

Zeitdruck

Verjährungsfristen und Meldefristen müssen unbedingt eingehalten werden, um Ansprüche nicht zu verlieren.

Beweissicherung

Entscheidende Beweise gehen oft verloren, wenn nicht sofort professionell dokumentiert und gesichert wird.

Ihr Weg zur Entschädigung

Beratungsgespräch
1

Kostenlose Erstberatung

Wir analysieren Ihren Fall und klären die Erfolgsaussichten völlig unverbindlich.

2

Beweissicherung

Systematische Dokumentation aller relevanten Umstände und Schäden.

3

Verhandlung

Professionelle Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber Versicherungen.

4

Durchsetzung

Gerichtliche Durchsetzung bei unzureichenden Angeboten.

Unsere Spezialgebiete

Verkehrsunfall Schadenersatz

Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Verkehrsunfällen aller Art - von Sachschäden bis zu schweren Personenschäden.

ab CHF 1.500

Erfolgshonorar möglich

Medizinische Behandlungsfehler

Spezialisierte Bearbeitung von Arzthaftungsfällen mit medizinischen Sachverständigen und Gutachtern.

ab CHF 2.000

Kostenlose Vorabprüfung

Arbeitsunfall Entschädigung

Umfassende Betreuung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten - von der SUVA bis zu Arbeitgeberhaftung.

ab CHF 1.200

Keine Vorauszahlung

Erfolgreiche Resultate für unsere Mandanten

Erfolgreiche Resultate

Schwerer Verkehrsunfall

Durchsetzung einer Entschädigung von CHF 850.000 für einen schwer verletzten Motorradfahrer nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall.

Erfolg: CHF 850.000

Behandlungsfehler Operation

Erfolgreiche Geltendmachung von Schadenersatz nach fehlerhafter Knieoperation mit dauerhaften Folgeschäden.

Erfolg: CHF 420.000

Arbeitsunfall Baugewerbe

Durchsetzung zusätzlicher Entschädigung über die SUVA-Leistungen hinaus wegen Arbeitgeberverschulden.

Erfolg: CHF 380.000

Zahlen, die für sich sprechen

98%

Erfolgsquote

1.200+

Erfolgreich abgeschlossene Fälle

CHF 45M

Durchgesetzte Entschädigungen

15

Jahre Erfahrung

Was Sie von uns erwarten können

Transparent und fair

Klare Kostenstrukturen ohne versteckte Gebühren. Erfolgshonorar-Modelle verfügbar.

Persönliche Betreuung

Direkter Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens. Keine Warteschleifen.

Maximale Entschädigung

Systematische Erfassung aller Schadenspositionen für optimale Entschädigung.

Professionelle Betreuung

Schadenersatzrecht in der Schweiz

Das schweizerische Schadenersatzrecht bietet umfassenden Schutz für Personen, die durch das Verschulden anderer zu Schaden gekommen sind. Besonders in komplexen Fällen erweist sich jedoch die Durchsetzung von Ansprüchen als anspruchsvolle Aufgabe, die fundierte Rechtskenntnisse und strategisches Vorgehen erfordert.

Verkehrsunfälle stellen eine der häufigsten Ursachen für Personenschäden dar. Die Motorfahrzeughaftung nach dem Strassenverkehrsgesetz gewährleistet grundsätzlich eine Entschädigung, doch die Höhe der Schadenersatzleistungen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dabei spielen sowohl die unmittelbaren medizinischen Kosten als auch langfristige Auswirkungen wie Erwerbsausfall oder Genugtuung eine entscheidende Rolle.

Bei medizinischen Behandlungsfehlern gestaltet sich die Rechtslage besonders komplex. Der Nachweis eines Behandlungsfehlers erfordert oft aufwendige Gutachten und medizinische Expertise. Ärzte und Spitäler verfügen über professionelle Haftpflichtversicherungen, deren Vertreter in der Regel erfahrene Juristen sind. Hier ist eine gleichwertige rechtliche Vertretung unerlässlich.

Arbeitsunfälle fallen primär unter die obligatorische Unfallversicherung nach UVG. Dennoch bestehen in bestimmten Konstellationen zusätzliche Ansprüche gegen den Arbeitgeber oder Dritte. Diese ergänzenden Schadenersatzansprüche werden häufig übersehen, obwohl sie erhebliche finanzielle Verbesserungen bewirken können.

Die Verjährungsfristen im Schadenersatzrecht sind strikt einzuhalten. Während relative Verjährungsfristen von drei Jahren ab Kenntnis des Schadens und der schadenersatzpflichtigen Person gelten, bestehen absolute Fristen von zehn Jahren ab dem schädigenden Ereignis. Diese Fristen können unter bestimmten Umständen gehemmt oder unterbrochen werden, was jedoch präzise rechtliche Beurteilung erfordert.

Kostenlose Erstberatung

Ihre Rechte durchsetzen

Erhalten Sie eine unverbindliche Einschätzung Ihres Falls. Wir prüfen Ihre Ansprüche und zeigen Ihnen konkrete Handlungsmöglichkeiten auf.

Kostenlose Erstberatung
Erfolgshonorar möglich
Schweizweite Vertretung